Doppelnennung von Männern und Frauen bildet nicht die Realität ab, sondern reproduziert ein binäres Geschlechtersystem
Wir begrüßen den Antrag von Dagmar Fedra-Machacek, Krista Ainedter-Samide, Johanna Zechmeister und Eva-Maria Hochstöger zur Umbenennung der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK), der den Wunsch nach Sichtbarkeit für Frauen in der Medizin widerspiegelt, fordern aber gleichzeitig die Initiatorinnen, ÖÄK und Medienvertreter*innen auf, geschlechtliche Minderheiten in ihrem Bestreben nicht (weiter) unsichtbar zu machen.
Unter dem Motto „Sprache schafft Realitäten – sowohl Inklusion als auch Exklusion. Bilden wir die Realität ab“ soll der neue Name der ÖAK „Kammer für Ärztinnen und Ärzte“ lauten. Das ist keine geschlechterinklusive Bezeichnung. Analog dazu ist auch „Damen und Herren“ keine geschlechtsneutrale Anrede. Es sind binäre Formulierungen, die inter* und nicht-binäre Menschen unsichtbar machen und diese damit exkludieren. In unserem offenen Brief an Österreich (venib.at/brief) gehen wir weiter darauf ein, wie destruktiv das „Bekenntnis zu zwei Geschlechtern in der Sprache“ ist.
Wir fordern daher Ärztekammern, Medien und Politik auf, die Existenz der in Österreich rechtlich anerkannten geschlechtlichen Minderheiten zu respektieren und es zu unterlassen, die Doppelnennung von Männern und Frauen als geschlechtsneutral, -inklusiv oder -gerecht zu bezeichnen.
50,4 Prozent der ÖÄK Mitglieder sind weiblich und dass die Medizin weiblich sei, solle auch „nach außen sichtbar sein“. Daran ist nichts auszusetzen. Die Medizin muss aber auch trans, inter* und nicht-binär sein. Die Versorgung und Anerkennung von trans, inter* und nicht-binären Menschen, braucht ebenso Repräsentation und Sichtbarkeit, vor allem in der Medizin. Amtliche Geschlechtseinträge spiegeln die Geschlechtervielfalt der Mitglieder nicht wider. Die ÖÄK möge daher auch Zahlen zu inter* und nicht-binären Ärzt*innen (anonym) abfragen und veröffentlichen.
Wir fordern daher abschließend alle Beteiligten auf, einen tatsächlich geschlechtsneutralen Namen zu wählen, z.b. Ärzt*innenkammer, wenn Geschlechtsneutralität, Geschlechtergerechtigkeit und Geschlechterrealität die Ziele sind.
Weiterführende Informationen:
- Geschlechtersensible Sprache – Dialog auf Augenhöhe (Gleichbehandlungsanwaltschaft, 2021)
- Geschlechtervielfalt in Unternehmen wertschätzen und anerkennen (VIMÖ, ERSTE Group und IBM, 2022)
- Geschlechtervielfalt in der Gesundheitsforschung (Universität Bremen, 2023)